Unsere Struktur

Mitgliedschaft

Das Angebot der Genossenschaft richtet sich an Wohnungssuchende mit und ohne Wohnberechtigungsschein nach Wohnraumförderungsgesetz (WoFG). Nur Mitglieder sind berechtigt Wohnungen der Genossenschaft zu mieten.

Abhängig von der Wohnfläche ihrer Wohnung übernehmen die Mitglieder eine entsprechende Anzahl von Geschäftsanteilen der Genossenschaft. Geschäftsanteile für geförderte Wohnungen (Wohnberechtigungsschein) sind günstiger als die für frei finanzierte Wohnungen. 

Bei Beendigung der Mitgliedschaft erhält das ausscheidende Mitglied sein Geschäftsguthaben zurück. Dabei besteht kein Anspruch auf Verzinsung oder einen Wertzuwachs der Geschäftsanteile. Dies verhindert den Missbrauch des Genossenschaftsprojekts zu Spekulationszwecken.

 

General­versamm­lung

Die Generalversammlung (GV) setzt sich aus allen Mitgliedern der Genossenschaft zusammen. Sie wählt den Aufsichtsrat. Die GV kann Weisungen für den Vorstand beschließen sowie den Vorstand abberufen.

In der GV werden Beschlüsse gefasst, z. B. zu Eintrittsgeld, Vermietungsrichtlinie, Jahresabschluss, Durchführung neuer Projekte oder Grundsätze für die Vergabe von Genossenschaftswohnungen.

Die GV beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen (einfache Stimmenmehrheit). Stimmenthaltungen bleiben unberücksichtigt.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat wird von der Generalversammlung für drei Jahre gewählt und setzt sich aus mindestens drei Personen zusammen (Mitglieder und natürliche Personen). Der Aufsichtsrat wählt den Vorstand. Er berät den Vorstand, unterstützt dessen Arbeit und kontrolliert diese. Wichtige Entscheidungen zur Geschäftstätigkeit oder zur Strategie der Genossenschaft werden vom Aufsichtsrat zusammen mit dem Vorstand getroffen.

Der Aufsichtsrat berichtet der Generalversammlung.

 

Vorstand

Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat für drei Jahre einberufen und setzt sich aus mindestens zwei, aktuell aus drei Personen zusammen. Er ist geschäftsführend verantwortlich.

Der Vorstand berichtet in regelmäßigen Abständen dem Aufsichtsrat über den aktuellen Status der Genossenschaft (Mitgliederentwicklung, Finanzen, Planung von Vorhaben, Verwaltung…).

Der Vorstand berichtet auch dem Wohngruppenbeirat in regelmäßigen Abständen, stellt Themen zur Diskussion und holt die Voten der Mitglieder ein.

 

Wohngruppen­beirat

Im Wohngruppenbeirat treffen sich alle wohnenden Mitglieder der Gemeingut eG Hildesheim. Die Sitzungen finden digital und in der Regel alle acht Wochen statt.

Im Wohngruppenbeirat berichtet der Vorstand über seine aktuelle Arbeit und informiert über anstehende Projekte, Termine und Arbeiten. Der Wohngruppenbeirat setzt zu diversen Themen Arbeitsgruppen (AGs) ein und lässt sich die Arbeitsergebnisse berichten, um auf dieser Grundlage gemeinsame Entscheidungen zu treffen (z.B. E-Mobilität, Sicherheit, Gartengestaltung, Gemeinschaftsflächen…).

 

Arbeitsgruppen

Der Wohngruppenbeirat kann bei Bedarf thematische Arbeitsgruppen einsetzen. Diese bekommen einen Auftrag, arbeiten eigenständig und die Teilnahme ist freiwillig. Ziel ist es, die fachliche Expertise der Wohnenden zu nutzen oder zu entwickeln.

Während der Bauphase waren z. B. Fragen zu einem Konzept für Elektro-Mobilität, Anbieter-Auswahl für die Photovoltaik-Anlage und Internet-Versorgung relevant. Außerdem wurden AGs für die Entwicklung eines Nutzungskonzepts für den Gemeinschaftsraum, der Einrichtung der Gemeinschafts-Werkstatt oder auch der Entwicklung eines Selbstverständnisses eingerichtet. Kontinuierlich arbeitet z. B. die AG Gartengestaltung, die AG Moderation der Wohngruppenbeirat-Sitzungen und das Team zur Organisation & Pflege des Gemeinschaftsraums.